Teilqualifikation 1-6 mit dem Ziel Abschluss zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)

Dieser Kurs kann finanziell gefördert werden

TQ 1 – Personen und Objekte schützen

(Einstiegs-TQ)

Nach Absolvieren dieser TQ können die Qualifizierten bei der Kontrolle und Überwachung von Personen und Objekten eingesetzt werden. Sie können wechselnde Tätigkeiten in den Bereichen Revierdienst, Torkontroll- und Empfangsdienst, Posten- und Streifendienst, Alarm- und Interventionsdienst sowie Verkehrs- und Veranstaltungsdienst ausüben.

Die TQ inkludiert die Sachkundeprüfung (IHK) im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO, die Schulung zum Brandschutzbeauftragten sowie zum Ersthelfer.

Zielführend ist hier der Abschluss der abgeschlossenen Berufsausbildung für die „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“.

MINDESTVORAUSSETZUNG

Für die Teilnahme an der Qualifizierung gelten folgende Mindestvoraussetzungen: 1

  • Ein Mindestalter von 18 Jahren
  • Zuverlässigkeit, konkret: ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als ein Vierteljahr)
  • Deutsche Sprache in Wort und Schrift
  • Grundlegende IT-Kenntnisse auf Anwender-Niveau (z.B. MS Office)

Weitere Hinweise zur Überprüfung der Eignung:

  • Bereitschaft im Schichtdienst zu arbeiten
  • Empfehlung: Fahrerlaubnis Führerschein Klasse B

1 Diese sind definiert als notwendige Berechtigungsnachweise oder im Beratungsgespräch nachprüfbare Voraussetzungen.

LEISTUNGEN

  • Erarbeitung der Inhalte durch erfahrene Dozierende
  • Lehrgangsunterlagen

KURSDAUER

3,5 Monate, davon 4 Wochen betriebliche Qualifizierung

KURSZIEL

Fachkraft für Schutz und Sicherheit nach Abschluss aller 6 Module

    BETRIEBLICHE EINSATZGEBIETE

    • Die Qualifizierten kontrollieren und überwachen Personen und Objekte – Revierdienst.
    • Torkontroll-/Empfangsdienst, Posten-/Streifendienst, Alarm- und Interventionsdienst
    • Verkehrs- und Veranstaltungsdienst

    MÖGLICHE ANSCHLÜSSE

    • TQ 2 – TQ 6

    TQ 2 – Im Sicherungs- und Ordnungsdienst im öffentlichen Raum arbeiten

    Nach Absolvieren dieser TQ können die Qualifizierten in verschiedenen Bereichen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum tätig werden: im öffentlichen Personenverkehr, z.B. in Bussen oder Zügen sowie im Streifendienst im öffentlichen Verkehrsraum und im Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr. Voraussetzung ist die abgeschlossene Einstiegs-TQ 1 oder der Nachweis der entsprechenden Kompetenzen. Anschlussmöglichkeiten sind die TQ 3 bis TQ 6.

    Zielführend ist hier der Abschluss der abgeschlossenen Berufsausbildung für die „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“.

    MINDESTVORAUSSETZUNG

    Für die Teilnahme an der Qualifizierung gelten folgende Mindestvoraussetzungen: 1

    • Ein Mindestalter von 18 Jahren
    • Zuverlässigkeit, konkret: ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als ein Vierteljahr)
    • Deutsche Sprache in Wort und Schrift
    • Grundlegende IT-Kenntnisse auf Anwender-Niveau (z.B. MS Office)

    Weitere Hinweise zur Überprüfung der Eignung:

    • Bereitschaft im Schichtdienst zu arbeiten
    • Empfehlung: Fahrerlaubnis Führerschein Klasse B

    1 Diese sind definiert als notwendige Berechtigungsnachweise oder im Beratungsgespräch nachprüfbare Voraussetzungen.

    LEISTUNGEN

    • Erarbeitung der Inhalte durch erfahrene Dozierende
    • Lehrgangsunterlagen

    KURSDAUER

    3 Monate, davon 2 Wochen betriebliche Qualifizierung

    KURSZIEL

    Fachkraft für Schutz und Sicherheit nach Abschluss aller 6 Module

      BETRIEBLICHE EINSATZGEBIETE

      • Die Qualifizierten gewährleisten Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum.
      • ÖP(N)V, Streifendienst im öffentlichen Verkehrsraum und im Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr

      MÖGLICHE ANSCHLÜSSE

      • TQ 3 – TQ 6
      Stand der NWS bei einer Messe

      TQ 3 – Im Veranstaltungsdienst arbeiten

      Nach Absolvieren dieser TQ können die Qualifizierten zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung bei Veranstaltungen aller Art – in Museen und Theatern, ebenso wie bei Sport- und Großveranstaltungen – eingesetzt werden. Voraussetzung ist die abgeschlossene Einstiegs-TQ 1 oder der Nachweis der entsprechenden Kompetenzen. Anschlussmöglichkeiten sind die TQ 4 bis TQ 6.

      Zielführend ist hier der Abschluss der abgeschlossenen Berufsausbildung für die „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“.

      MINDESTVORAUSSETZUNG

      Für die Teilnahme an der Qualifizierung gelten folgende Mindestvoraussetzungen: 1

      • Ein Mindestalter von 18 Jahren
      • Zuverlässigkeit, konkret: ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als ein Vierteljahr)
      • Deutsche Sprache in Wort und Schrift
      • Grundlegende IT-Kenntnisse auf Anwender-Niveau (z.B. MS Office)

        Weitere Hinweise zur Überprüfung der Eignung:

        • Bereitschaft im Schichtdienst zu arbeiten
        • Empfehlung: Fahrerlaubnis Führerschein Klasse B

        1 Diese sind definiert als notwendige Berechtigungsnachweise oder im Beratungsgespräch nachprüfbare Voraussetzungen.

        LEISTUNGEN

        • Erarbeitung der Inhalte durch erfahrene Dozierende
        • Lehrgangsunterlagen

        KURSDAUER

        2 Monate, davon 2 Wochen betriebliche Qualifizierung

        KURSZIEL

        Fachkraft für Schutz und Sicherheit nach Abschluss aller 6 Module

          BETRIEBLICHE EINSATZGEBIETE

          • Die Qualifizierten gewährleisten Sicherheit und Ordnung bei Veranstaltungen.

          MÖGLICHE ANSCHLÜSSE

          • TQ 4 – TQ 6
          Alarmservice

          TQ 4 – In Notruf- und Serviceleitstellen/Interventionsstellen arbeiten

          Nach Absolvieren dieser TQ können die Qualifizierten für alle Aufgaben in einer Notruf- und Serviceleitstelle/Interventionsstelle eingesetzt werden. Sie überwachen Gebäude, bearbeiten (Alarm-)Meldungen und sind zuständig für die erforderlichen Maßnahmen. Voraussetzung ist die abgeschlossene Einstiegs-TQ 1 oder der Nachweis der entsprechenden Kompetenzen. Anschlussmöglichkeiten sind die TQ 5 und TQ 6.

          Zielführend ist hier der Abschluss der abgeschlossenen Berufsausbildung für die „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“.

          MINDESTVORAUSSETZUNG

          Für die Teilnahme an der Qualifizierung gelten folgende Mindestvoraussetzungen: 1

          • Ein Mindestalter von 18 Jahren
          • Zuverlässigkeit, konkret: ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als ein Vierteljahr)
          • Deutsche Sprache in Wort und Schrift
          • Grundlegende IT-Kenntnisse auf Anwender-Niveau (z.B. MS Office)

          Weitere Hinweise zur Überprüfung der Eignung:

          • Bereitschaft im Schichtdienst zu arbeiten
          • Empfehlung: Fahrerlaubnis Führerschein Klasse B

          1 Diese sind definiert als notwendige Berechtigungsnachweise oder im Beratungsgespräch nachprüfbare Voraussetzungen.

          LEISTUNGEN

          • Erarbeitung der Inhalte durch erfahrene Dozierende
          • Lehrgangsunterlagen

          KURSDAUER

          3 Monate, davon 2 Wochen betriebliche Qualifizierung

          KURSZIEL

          Fachkraft für Schutz und Sicherheit nach Abschluss aller 6 Module

            BETRIEBLICHE EINSATZGEBIETE

            • Die Qualifizierten überwachen Gebäude sowie bearbeiten eingehende Alarmmeldungen und andere Vorfälle in einer Leitstelle.

            MÖGLICHE ANSCHLÜSSE

            • TQ 5 – TQ 6
            Sicherheitsservice

            TQ 5 – Observieren und Ermitteln

            Nach Absolvieren dieser TQ können die Qualifizierten in der Tatortarbeit/am Ereignisort eingesetzt werden. Sie sichern Spuren und Beweise. Sie können außerdem Personen observieren und Sachverhalte ermitteln. Eine Anschlussmöglichkeit ist die TQ 6.

            Zielführend ist hier der Abschluss der abgeschlossenen Berufsausbildung für die „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“.

            MINDESTVORAUSSETZUNG

            Für die Teilnahme an der Qualifizierung gelten folgende Mindestvoraussetzungen: 1

            • Ein Mindestalter von 18 Jahren
            • Zuverlässigkeit, konkret: ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als ein Vierteljahr)
            • Deutsche Sprache in Wort und Schrift
            • Grundlegende IT-Kenntnisse auf Anwender-Niveau (z.B. MS Office)

              Weitere Hinweise zur Überprüfung der Eignung:

              • Bereitschaft im Schichtdienst zu arbeiten
              • Empfehlung: Fahrerlaubnis Führerschein Klasse B

              1 Diese sind definiert als notwendige Berechtigungsnachweise oder im Beratungsgespräch nachprüfbare Voraussetzungen.

              LEISTUNGEN

              • Erarbeitung der Inhalte durch erfahrene Dozierende
              • Lehrgangsunterlagen

              KURSDAUER

              3 Monate, davon 2 Wochen betriebliche Qualifizierung

              KURSZIEL

              Fachkraft für Schutz und Sicherheit nach Abschluss aller 6 Module

                BETRIEBLICHE EINSATZGEBIETE

                • Die Qualifizierten sichern den Tatort/Ereignisort, sichern Spuren und Beweise, ermitteln sowie observieren.

                MÖGLICHE ANSCHLÜSSE

                • TQ 6 – Sicherheitsdienstleistungen planen und organisieren

                TQ 6 – Sicherheitsdienstleistungen planen und organisieren

                Nach Absolvieren dieser TQ können die Qualifizierten Sicherheitsrisiken analysieren und geeignete Maßnahmen planen. Sie sind in der Lage Sicherheitsdienstleistungen zu entwickeln und anzubieten sowie unterschiedliche Geschäftsprozesse zu planen, zu gestalten und zu steuern. Sie sind als Teamleiter/-in qualifiziert.

                Mit dem Abschluss ist die Prüfungsvoraussetzung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit gegeben.

                MINDESTVORAUSSETZUNG

                Für die Teilnahme an der Qualifizierung gelten folgende Mindestvoraussetzungen: 1

                • Ein Mindestalter von 18 Jahren
                • Zuverlässigkeit, konkret: ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als ein Vierteljahr)
                • Deutsche Sprache in Wort und Schrift
                • Grundlegende IT-Kenntnisse auf Anwender-Niveau (z.B. MS Office)

                  Weitere Hinweise zur Überprüfung der Eignung:

                  • Bereitschaft im Schichtdienst zu arbeiten
                  • Empfehlung: Fahrerlaubnis Führerschein Klasse B

                  1 Diese sind definiert als notwendige Berechtigungsnachweise oder im Beratungsgespräch nachprüfbare Voraussetzungen.

                  LEISTUNGEN

                  • Erarbeitung der Inhalte durch erfahrene Dozierende
                  • Lehrgangsunterlagen

                  KURSDAUER

                  5 Monate, davon 4 Wochen betriebliche Qualifizierung

                  KURSZIEL

                  Fachkraft für Schutz und Sicherheit nach Abschluss aller 6 Module

                    BETRIEBLICHE EINSATZGEBIETE

                    • Die Qualifizierten planen Transport- und Tourenwege unter Beachtung gesetzlicher und betrieblicher Bestimmungen, sie beschaffen Informationen für die Fahrtenplanung und dazu notwendige Ressourcen und führen beförderungsbezogene Kostenrechnungen durch.

                    MÖGLICHE ANSCHLÜSSE

                    • Prüfung: Fachkraft für Schutz und Sicherheit

                    Präsenzlehrgang

                    Teilqualifikation 1-6 mit dem Ziel Abschluss zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)

                    LehrgangszeitraumIHK-Prüfung
                    01.10.2024 – 16.01.2025 in Niederlassung Nürnberg,
                    Niederlassung München
                    12.12.2024
                    06.02.2025 – 20.05.2025 in Niederlassung Nürnberg,
                    Niederlassung München
                    17.04.2025
                    05.05.2025 – 14.08.2025 in Niederlassung Nürnberg,
                    Niederlassung München
                    17.07.2025
                    06.08.2025 – 13.11.2025 in Niederlassung Nürnberg16.10.2025
                    05.08.2025 – 13.11.2025 in Niederlassung München16.10.2025
                    01.10.2025 – 15.01.2026 in Niederlassung Nürnberg,
                    Niederlassung München
                    11.12.2025

                    Kontaktieren Sie uns

                    A|S|S Akademie für Schutz und Sicherheit GmbH

                    Willy-Brandt-Platz 10
                    90402 Nürnberg

                    Tel: +49 911 51996 – 550
                    Fax: +49 911 51996 – 570
                    E-Mail: info@ass-nuernberg.de